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Pixabay
Immer mehr Menschen entscheiden sich, mit ihrem Testament gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen zu unterstützen. Doch wie funktioniert das genau? Kann ein Verein erben? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihre Erbschaft wirklich in dem gemeinnützigen Verein ankommt?
Ja, ein Verein kann erben. Gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen können als Erben in Ihrem Testament mit aufgenommen werden. Es ist wichtig, dass der Verein als juristische Person gilt und ordnungsgemäß registriert ist, um als Erbe auftreten zu können. Wir bei Handicap International können nur mit Ihren Spenden unsere Arbeit machen und freuen uns, wenn Sie uns als gemeinnützigen Verein in Ihrem Testament in Betracht ziehen.
Das ist möglich. Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod einem guten Zweck zugutekommt, können Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Sie können entweder einen bestimmten Betrag, einen Anteil Ihres Nachlasses oder konkrete Gegenstände wie Immobilien oder Kunstwerke an einen oder mehrere gemeinnützige Vereine vererben. Mit Ihrer Erbschaft an einen gemeinnützigen Verein ermöglichen Sie diesem die finanzielle Absicherung der Projekte.
Um an soziale Einrichtungen zu vererben, müssen Sie die gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament als Erben mit aufnehmen. Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihr Testament richtig schreiben und aufbewahren. Wir bei Handicap International unterstützen Sie dabei. Nehmen Sie dafür gern an unseren Webinaren zur Testamenterstellung teil.
In unserem digitalen Vortrag erfahren Sie alle wichtigen Aspekte, wie Sie mit Ihrem Testament gemeinnützige Organisationen unterstützen können. Sie erhalten Informationen über die gesetzliche Erbfolge, über verschiedene Formen des Testaments und wie Sie an gemeinnützige Vereine vererben können. Dieser ganzheitliche Ansatz unserer Testamentsberatung stellt Ihnen grundlegendes Wissen zur Verfügung - und das ganz kostenlos!
Matthias Renner
Leiter Philanthropie
Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]
Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
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Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: