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Grafik einer Familie vor einem Leuchtturm Grafik einer Familie vor einem Leuchtturm Grafik einer Familie vor einem Leuchtturm Grafik einer Familie vor einem Leuchtturm

Pixabay

 

Lebensversicherung hinterlassen: Etwas, das bleibt

 

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihre Lebensversicherung einer vetrauten Person oder Organisation hinterlassen können.

 

Das Hinterlassen Ihrer Lebensversicherung bietet eine wertvolle Möglichkeit, etwas Gutes für Ihre Nachwelt zu schaffen. In den folgenden Abschnitten finden Sie wesentliche Informationen, die Ihnen helfen, wie Sie Ihre Lebensversicherung einer vetrauten Person oder Organisation hinterlassen können.

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Welche Vorteile bringt es, Ihre Lebensversicherung einer gemeinnützigen Organisation zu hinterlassen?

Steuerliche Vorteile

Unter bestimmten Bedingungen können die Beiträge zu Lebensversicherungen steuerlich absetzbar sein und auch die Leistungen aus der Lebensversicherung können in einigen Fällen steuervorteilhaft behandelt werden.

Entscheidungsfreiheit über bezugsberechtigte Personen oder Organisationen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge können auch nahestehende Personen – oder eben auch gemeinnützige Organisationen – in den Vertrag der Lebensversicherung mit aufgenommen werden, die im gesetzlichen Erbrecht nicht begünstigt wären. Somit entscheidet der Erblasser oder die Erblasserin bereits zu Lebzeiten, wem das Geld zugute kommen soll und verhindert damit Auseinandersetzungen unter den Nachkommen. Auf diese Weise die Kontrolle über das Vermögen zu behalten, ist vielen Menschen wichtig.

Kein Testament und kein Erbschein nötig

Die gesetzliche Erbfolge ist beim Hinterlassen einer Lebensversicherung nicht wichtig. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin kann die im Lebensversicherungsvertrag festgeschriebene, bezugsberechtigte Person oder Organisation direkt die Auszahlung verlangen – ohne Testament oder Erbschein. Eine Sterbeurkunde reicht meist aus. Zudem können die gesetzlichen Erben die Auszahlung nicht blockieren. 

Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass

Wenn man jemanden mit seiner Lebensversicherung begünstigen möchte, fällt die Summe nicht in den Nachlass. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zugunsten Dritter, der nicht mit dem eigentlichen Nachlass in Verbindung steht. Das ist insofern vorteilhaft, weil die begünstigte Person oder Organisation nicht für Verbindlichkeiten (wie z.B. Schulden) des Nachlasses in Haftung genommen werden kann. Somit kann die Versicherungssumme z.B. vollständig zugunsten von gemeinnützigen Projekten eingesetzt werden.

Maximale Flexibilität

Der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung hat zu jeder Zeit die volle Entscheidungsgewalt und kann die später bezugsberechtigte Person oder Organisation jederzeit formlos und unkompliziert ändern. Erlebt der spätere Erblasser die Auszahlungsphase, erhält dieser selbstverständlich selbst das Geld.

Gutes Gefühl

Für viele Menschen ist es wichtig, einen nachhaltigen „Abdruck“ in dieser Welt zu hinterlassen. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung einer Hilfsorganisation wie Handicap International hinterlassen, tragen Sie dazu bei, dass Menschen mit Behinderung weltweit ein selbständigeres Leben ermöglicht wird.  

Vier Dinge, die Sie beachten müssen, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation als Begünstigten Ihrer Lebensversicherung benennen:

Überprüfung der Police-Bedingungen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Lebensversicherung (Versicherungsschein) die Benennung einer gemeinnützigen Organisation als Begünstigten zulässt.

Beratung einholen

Informieren Sie sich unabhängig zu den Möglichkeiten zum Vererben einer Lebensversicherung und wie Sie eine gemeinnützige Organisation als Begünstigten benennen können. Suchen Sie das Gespräch, z.B. bei der Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.

Transparenz und Absprache mit der Organisation

Bevor Sie sich für eine Organisation entscheiden, stellen Sie sicher, dass diese transparent und gewissenhaft arbeitet. Informationen zur Mittelverwendung sollten öffentlich belegt sein, wie z.B. in unserem Jahresbericht von Handicap International. Suchen Sie das Gespräch mit der Organisation und tauschen Sie sich aus, wenn Sie planen, Ihre Lebensversicherung zu hinterlassen.

Offenes Gespräch mit Angehörigen

Um Unstimmigkeiten in der Familie zu vermeiden, sollten Sie auch ein offenes Gespräch mit Ihren Angehörigen führen, wenn Sie sich dazu entscheiden, eine gemeinnützige Organisation zum Begünstigten Ihrer Lebensversicherung zu machen. Es ist wichtig, dass Ihre Entscheidung, die Lebensversicherung zu hinterlassen, gut kommuniziert wird.

Welche Schritte sind nötig, um die Begünstigten Ihrer Lebensversicherungspolice zu ändern?

  • Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft aufnehmen
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  • Die Änderung des Begünstigten im Versicherungsschein muss schriftlich eingereicht werden und sollte persönlich unterzeichnet sein. Die bezugsberechtigte Person sollte mit vollem Namen und Geburtsdatum genannt werden. Hier kann dann auch der offizielle Name einer gemeinnützigen Organisation wie z.B. Handicap International genannt werden, an die die Lebensversicherung hinterlassen werden soll. Holen Sie dazu am besten Details bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ein, wie sie den Begünstigten rechtskräftig in den Versicherungsschein aufnehmen können.

  • Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem widerruflichen und einem unwiderruflichen Bezugsrecht. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht hingegen kann eine Änderung nur noch mit Einwilligung des Begünstigten erfolgen.
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  • Lassen Sie sich die Änderung der Lebensversicherungspolice schriftlich bestätigen und bitten Sie um eine Aktualisierung Ihres Versicherungsscheins, insbesondere wenn Sie planen, die Lebensversicherung zu hinterlassen.

Lebensversicherung hinterlassen: Ihr Vermächtnis für eine bessere Zukunft - Werden Sie Teil unseres Engagements!

Ihre Unterstützung für Handicap International durch das Hinterlassen Ihrer Lebensversicherung hat nachhaltige, positive Auswirkungen. Als international agierende Hilfsorganisation setzen wir uns für eine solidarische und inklusive Welt ein. Wir verbessern langfristig die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung und unterstützen diejenigen, die besonderen Schutz benötigen. Außerdem arbeiten wir für eine Welt ohne Minen und Streubomben sowie für den Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg. HI ist Co-Preisträgerin des Friedensnobelpreises von 1997. Durch das Hinterlassen Ihrer Lebensversicherung leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zu unserer Arbeit und kann das Leben von schutzbedürftigen Menschen positiv verändern.

Durch Ihr Vermächtnis werden Sie Teil unseres weltweiten Einsatzes. Ihre Spende kann z.B.:

  • den barrierefreien Umbau einer Schule ermöglichen,
  • lokale Orthopädie-Werkstätten und die Herstellung von Prothesen fördern oder
  • langfristig Maßnahmen unterstützen, um Menschen in Krisenregionen besser auf Naturkatastrophen vorzubereiten.

Schenken Sie Zukunft! Mit Ihrem Vermächtnis können Sie über Ihr Leben hinaus etwas Gutes tun.

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Ihr Kontakt zu uns

Matthias Renner
Leiter Philanthropie

Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]

Thomas Schiffelmann
Leiter Marketing

Tel.: 089 / 54 76 06 32
[email protected]

 

Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 
 

 

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Rechtliche Hinweise

* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
 

© Copyrights: HI / iStock 

Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Thomas Schiffelmann:

+49 (0)89 54 76 06 32

Matthias Renner: 

+49 (0)89 54 76 06 26

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