Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

 

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Ein Junge aus Nepal geht mit seiner Prothese an der Hand einer HI-Physiotherapeutin Ein Junge aus Nepal geht mit seiner Prothese an der Hand einer HI-Physiotherapeutin Ein Junge aus Nepal geht mit seiner Prothese an der Hand einer HI-Physiotherapeutin Ein Junge aus Nepal geht mit seiner Prothese an der Hand einer HI-Physiotherapeutin

© A. Thapa / HI

 

Bußgelder und Geldauflagen

 

Bußgelder oder Geldauflagen stellen einen unerlässlichen Beitrag für Handicap International dar. Als Strafrichter*in, Amts- und Staatsanwalt bzw. -anwältin ermöglichen Sie uns dadurch, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung in rund 400 Projekten weltweit zu verbessern.

 
 

Helfen Sie mit der Zuweisung einer Geldauflage

Handicap International / Humanity & Inclusion (HI) ist eine gemeinnützige Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit, die in rund 60 Ländern aktiv ist. Wir setzen uns für eine solidarische und inklusive Welt ein. Wir verbessern langfristig die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung und unterstützen diejenigen, die besonderen Schutz benötigen. Außerdem arbeiten wir für eine Welt ohne Minen und Streubomben sowie für den Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg. HI ist Co-Preisträgerin des Friedensnobelpreises von 1997. Handicap International e.V. ist der deutsche Verein von HI.  

Mit einer Zuweisung von Geldauflagen an Handicap International helfen Sie mit, dass Kinder mit Amputationen eine Prothese erhalten. Diese Spenden ermöglichen  z.B. auch Physiotherapie für Menschen mit Behinderung, damit diese zurück in ein eigenständigeres Leben finden. Das ist ein wichtiger Beitrag für unsere weltweiten Projekte, um hilfsbedürftige Menschen in Krisensituationen zu unterstützen.


Unser Konto für Geldauflagen:

IBAN: DE02 3702 0500 0008 8172 02

BIC: BFSWDE33XXX


Transparenz und gewissenhafte Abwicklung

Gemeinnützigkeit: Handicap International e.V. ist beim Finanzamt München unter der Steuernummer 143/216/60259 als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Verwendung der Bußgelder: Zugewiesene Geldauflagen werden ausschließlich gemäß der Satzung des Vereins verwendet.

Separate Kontoführung: Für Geldauflagen und Bußgelder hat Handicap International ein separates Konto eingerichtet. Bei der Überweisung einer Geldauflage werden keine Spendenquittungen erstellt.

Rechenschaftspflicht: Handicap International verpflichtet sich, den Eingang oder das Ausbleiben von angekündigten Bußgeldern und Geldauflagen zeitnah an die zuweisende Behörde zu melden.

Für Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen stehen wir gerne zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterialien zu unserer Organisation zu. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Zuweisung von Geldauflagen bedenken.

Haben Sie Fragen?

Ich helfe Ihnen gerne weiter und freue mich auf Ihre Nachricht.

Portrait von Thomas Schiffelmann.

Thomas Schiffelmann
Tel.: 089 54 76 06-32
[email protected]