Zugewanderten Menschen mit einer Behinderung, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, bleibe ohne Sprachmittlung der volle Zugang zu grundlegenden Rechten versperrt, so die Fachorganisationen. Besonders deutlich werde dies im Bereich medizinischer Leistungen.
- Menschen mit Behinderung ist es auf Grund von Sprachlernbarrieren in Wechselwirkung mit ihrer Beeinträchtigung oft nicht möglich, ein für die sprachliche Komplexität medizinischer Behandlungssituationen ausreichendes Deutsch zu erlernen. Zugewanderte Menschen mit Behinderung sind hierdurch benachteiligt.
- Die Verständigung zwischen Arzt/Ärztin und Patient*in im Kontext medizinischer Behandlung ist Grundbedingung für deren Erfolg und Zugangsvoraussetzung für das Recht auf Gesundheit.
- Aktuelle Finanzierungsmöglichkeiten qualitativer Dolmetschleistungen erweisen sich in der Praxis als unzureichend. Es fehlt ein grundsätzliches Recht auf qualifizierte Sprachmittlung für Menschen mit Behinderung. Hieraus entstehen hohe menschliche und auch finanzielle Folgekosten.
Das Netzwerk stellt folgende zentrale Forderungen auf, um das im Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ sicherzustellen:
- Festschreibung auf ein allgemeines Recht auf Übernahme der Kosten von qualitativen, leistungsgerecht honorierten Dolmetschleistungen im medizinischen Sektor (ambulant und stationär).
- Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Kostenübernahme qualitativer Dolmetschleistungen.
- Barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu Dolmetschleistungen und ihrer Finanzierung.
Die Projektleiterin von „Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung.“ von Handicap International e. V., Dr. Susanne Schwalgin, unterstreicht den unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft, den eine verlässlich verfügbare qualitative Sprachmittlung leistet.
„Für viele Menschen mit einer Behinderung ist sie Voraussetzung für einen gleichberechtigten Zugang zum elementaren Menschenrecht auf Gesundheit. Die Finanzierung qualitativer Dolmetschleistungen ist unverzichtbarer Baustein einer inklusiven Gesellschaft.“
Die ausführliche Stellungnahme der insgesamt 16 Organisationen des Netzwerkes finden Sie hier.
Im bundesweiten Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung engagieren sich seit 2018 Organisationen, die schwerpunkthaft an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung tätig sind. Neben dem fachlichen Austausch möchte das Netzwerk Menschen für die besonderen Bedürfnisse zugewanderter Menschen mit einer Behinderung sensibilisieren und Veränderungen der Verwaltungspraxis und Gesetzgebung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention anstoßen. Koordiniert wird die Netzwerkarbeit durch das Projekt „Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung.“ von Handicap International e. V., das den Netzwerkaufbau im November 2018 initiierte.
Mehr Infos zum Projekt finden Sie auf unserer Website.