Die Konvention über ein Verbot von Streubomben, die von Deutschland unterzeichnet wurde, verbietet Lagerung, Weitergabe und Transit von Streumunition. Für die USA, die der Konvention nicht beigetreten sind, gilt dieses Verbot nicht. Die Konvention erlaubt prinzipiell die militärische Zusammenarbeit mit Nicht-Vertragsstaaten. Wenn allerdings von einem anderen Staat Streumunition durch das Gebiet eines Vertragsstaats durchgeführt wird, bedeutet dies eine Unterstützung von Aktivitäten, die gegen die Konvention verstoßen. So die Auffassung zahlreicher Vertragsstaaten und der von Handicap International mit gegründeten Cluster Munition Coalition (CMC).
„Der im Hauptartikel formulierte Geist der Konvention ist eindeutig: Die Vertragsstaaten sollen alles dafür tun, dass Streubomben aufgrund ihrer dramatischen humanitären Folgen aus den Arsenalen und von den Schlachtfeldern der Welt verschwinden. Dazu gehört auch, dass sie sich „nach besten Kräften“ bemühen sollen, die Nicht-Vertragsstaaten vom Einsatz von Streumunition abzubringen. Anstatt Streubomben-Lieferungen wissentlich oder unwissentlich zu ignorieren, sollte sich die deutsche Regierung im Sinne der Konvention klar gegen die Lagerung von US-Streumunition im eigenen Land und die Durchfuhr dieser Waffen durch eigenes Hoheitsgebiet aussprechen, so wie es auch andere Vertragsstaaten getan haben“, betont Dr. Eva Maria Fischer, Leiterin der politischen Abteilung von Handicap International Deutschland.
„Die deutsche Regierung gehört zu den wichtigsten Vertragsstaaten der Streubombenkonvention und hat mit zu den großen Erfolgen der Konvention beigetragen, zu denen auch die Räumung nicht explodierter Munition und die Unterstützung betroffener Länder gehört. Gerade deshalb ist auch für die anderen Vertragsstaaten und die zivilgesellschaftlichen Partner eine verlässliche und transparente Position der deutschen Regierung so wichtig - insbesondere in Zeiten, in denen völkerrechtliche Normen von vielen Seiten missachtet und ausgehöhlt werden“, so Fischer
Oslo-Konvention über Streumunition
Bis heute haben sich 124 Staaten zu den strengen und umfassenden Normen der Konvention bekannt. Dies entspricht mehr als 60 % der Weltbevölkerung. Der Vertrag verbietet den Einsatz, die Lagerung, die Produktion und Weitergabe von Streubomben. Die USA, Russland und die Ukraine sind keine Vertragsstaaten. Die US-Regierung hat seit Juli 2023 mehrfach Streumunition an die Ukraine geliefert. Seit 2014 haben die russischen Streitkräfte in der Ukraine intensiv Streumunition eingesetzt, wodurch Hunderte von Zivilisten getötet und verletzt wurden und lebenswichtige zivile Infrastruktur in unermesslichem Umfang beschädigt wurde. Auch die ukrainischen Streitkräfte haben Streumunition eingesetzt. Der Panorama-Bericht dokumentiert ebenfalls aktuelle Einsätze von US-Streumunition durch die ukrainische Armee.
Streumunition tötet wahllos
Über 90 % der Opfer von Streumunition sind Zivilist*innen. Streubomben hinterlassen eine hohe Anzahl an Blindgängern, die oft noch Jahrzehnte nach einem Krieg unschuldige Menschen tötet oder schwer verletzt. Hier finden Sie weitere Informationen sowie den aktuellen Streubomben-Monitor. Weiterführende Fakten bietet die Webseite: www.streubomben.de