Ein Recht auf Gesundheit
Artikel 25 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK): „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung an.“
Gute Gesundheit ist die notwendige Basis für gesellschaftliche Teilhabe. Menschen mit Behinderung in benachteiligten Ländern haben in der Regel einen erschwerten Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen. Außerdem ist eine schlechte Gesundheitsversorgung häufig auch die Ursache von Behinderungen. Beispiele hierfür sind die mangelnde Aufklärung zu Behinderung verursachenden Krankheiten wie Diabetes oder fehlende medizinische Versorgung nach Unfällen.
Handicap International engagiert sich im Bereich Prävention und Gesundheit:
- Rehabilitation für Menschen mit Behinderung, Ausbildung von Fachkräften und Unterstützung von Fachzentren
- Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen
- Verbesserung der Mutter-Kind-Gesundheit zur Vorbeugung und frühen Behandlung von Behinderungen
- Psychosoziale Unterstützung von traumatisierten Menschen in Krisensituationen
- Engagement gegen Behinderungen verursachende Krankheiten durch Aufklärung und Zusammenarbeit mit den Behörden
- Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Aufklärung und Verbesserung der Verkehrsregelungen
Ein Recht auf Bildung
Artikel 24 der UN-BRK: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung an.“
Laut UNESCO gehen bis zu 98% der Kinder mit Behinderung in Entwicklungsländern nicht zur Schule. Bildung ermöglicht es Menschen mit Behinderung jedoch, selbst für ihr Einkommen zu sorgen, für ihre Rechte einzutreten und an gesellschaftlichen Prozessen teilzuhaben.
Durch den ganzheitlichen Ansatz, in dem Diversität als etwas Positives gesehen wird, fördert inklusive Bildung den Gemeinschaftssinn und zeigt Wege auf, wie Kinder mit und ohne Behinderung harmonisch zusammen lernen können. Die Maßnahmen von Handicap International zur inklusiven Bildung beinhalten:
- Verbesserung der Zugänglichkeit zu Bildungssystemen
- Aufklärung der Eltern, Schulen und Gemeinschaften über die Potentiale und Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung
- Weiterbildung von Lehrkräften, Sensibilisierung von wichtigen Akteuren in den Bildungssystemen
Ein Recht auf Arbeit
Artikel 27 der UN-BRK: „Die Vertragsstaaten erkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit an.“
Menschen mit Behinderung sind oft einer Reihe von wirtschaftlichen Einschränkungen ausgesetzt. Überdurchschnittlich oft finden sie aufgrund von Diskriminierung, unzugänglichen Arbeitsplätzen oder aufgrund mangelnder Ausbildung keine Anstellung.
Dank wirtschaftlicher Inklusion und gesellschaftlicher Aufklärung erhalten die Menschen die Möglichkeit, sich zu entwickeln und der Armut aus eigener Kraft zu entkommen – und gleichzeitig erlangen sie Autonomie, Sicherheit und ihre Würde als Menschen (zurück).
Handicap International unterstützt Menschen mit Behinderung beim Aufbau ihres eigenen Lebensunterhalts durch:
- Berufsausbildung und Ermöglichung eines barrierefreien und nicht-diskriminierenden Zugangs zu bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsangeboten
- Förderung von selbstständiger Arbeit durch Training und Vermittlung von Finanzierungsmodellen
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeit in ländlichen Gegenden
- Sensibilisierung der ArbeitgeberInnen und anderer wichtiger Akteure
Ein Recht auf Teilhabe
Artikel 1 der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Durch gezielte Lobby-, Netzwerk- Öffentlichkeitsarbeit lassen sich entscheidende Veränderungen in Politik, Alltag und Verhaltensweisen erreichen – um der in Artikel 1 der Menschenrechte getroffenen Aussage ein entscheidendes Stück näher zu kommen.
Das Motto zu dieser echten Teilhabe der Betroffenen lautet hierbei „Nothing about us without us!“ – „Keine Entscheidungen über uns ohne uns!“
Mit der Bildung von Interessensvertretungen können Menschen mit Behinderung Entscheidungen, die ihren Alltag und ihre Lebensqualität betreffen, maßgebend mitbestimmen. Handicap International fördert Organisationen von Menschen mit Behinderung und die Rechte von Menschen mit Behinderung auf diesen Ebenen:
- Förderung der Ratifizierung und der anschließenden Umsetzung der UN-Konvention in den Einsatzländern – aber auch durch die Einflussnahme auf die Entwicklungspolitik der Geberländer
- Abbau von Barrieren im Zugang zu sämtlichen Bereichen des öffentlichen (und privaten) Lebens
- Unterstützung von Organisationen von Menschen mit Behinderung, damit diese selbstständig für ihre Bedürfnisse und Rechte eintreten können
Handicap International engagiert sich auch für andere besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen
In den Situationen, in denen Handicap International aktiv wird, haben es oft nicht nur Menschen mit Behinderung schwer, ihre Rechte einzufordern. Sie sind Teil der „most vulnerable people“ - also der besonders schutzbedürftigen Menschen.
Diese Menschen haben aus den unterschiedlichsten Gründen einen äußerst erschwerten Zugang zu sozialer Teilhabe oder Hilfsdiensten. Gesundheitsprobleme, akute Verletzungen, Behinderung, Alter, Schwangerschaft sind einige der Faktoren für besondere Schutzbedürftigkeit. Mit unserer langjährigen Expertise sorgen wir dafür, dass wirklich alle benachteiligten Gruppen bedacht werden – und Inklusion in Entwicklungs- und humanitärer Arbeit Realität wird.
Helfen auch Sie mit Ihrer Spende, dass besonders schutzbedürftige Menschen Hilfe erhalten und nicht vergessen werden.