Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

31.07.2024: 14 Jahre Streubombenverbot – ein lebensrettender Vertrag ist bedroht

Am 1. August 2024 jährt sich zum 14. Mal der Tag, an dem die Konvention über ein Verbot von Streumunition in Kraft getreten ist. Zehntausende Menschenleben wurden seither geschützt. Doch nun gibt es zunehmende Einsätze und Lieferungen von Streubomben. Litauen hat den Vertrag verlassen. Die Hilfsorganisation Handicap International warnt vor den humanitären Folgen und fordert die Stärkung der Konvention.

Die sogenannte Oslo-Konvention verbietet Einsatz, Herstellung, Lagerung und Weitergabe von Streumunition und stellt genaue Regeln zur Umsetzung auf. Dazu gehört auch, dass die betroffenen Länder und Menschen unterstützt werden. Ein lebensrettender Vertrag! Nach einem deutlichen Rückgang von Einsätzen wird Streumunition in aktuellen Konflikten wieder vermehrt verwendet, zunächst in Syrien, dann auch in Myanmar. Im Ukrainekrieg setzte Russland diese Waffen von Anfang an massiv ein. Auch die ukrainische Armee verwendet sie, insbesondere seitdem sie von den USA mit Streumunition aus deren Beständen beliefert wird. Ein aktueller Bericht der ARD-Sendung „Panorama“ legt nahe, dass diese Lieferungen sogar aus US-Depots auf deutschem Boden erfolgen. Schließlich hat nun Litauen als erster Vertragsstaat der Konvention das Abkommen verlassen. Die Begründung: die aktuelle Sicherheitslage. 

Streumunitions-Verbotsvertrag muss dringend gestärkt werden

„Die humanitären Folgen von Streumunition überwiegen ihren militärischen Nutzen nach wie vor. Deshalb haben so viele Staaten, Organisationen und die Zivilgesellschaft zusammen diese lebensrettende Konvention erkämpft – und müssen heute alles dafür tun, um sie zu erhalten und zu stärken“, fordert Dr. Eva Maria Fischer, Leiterin der politischen Abteilung von Handicap International Deutschland. „Die zunehmenden Einsätze der letzten Jahre sind höchst alarmierend. Es ist jetzt wichtiger denn je, die Errungenschaften multilateraler Abkommen aufrechtzuerhalten. Ein besonders engagierter Vertragsstaat wie Deutschland, der mit überzeugender Diplomatie und Fördermitteln die Umsetzung der Konvention unterstützt, sollte die Verpflichtungen dieses Abkommens auch auf höherer politischer Ebene klar verteidigen“, so Fischer.

Zu über 90 Prozent trifft Streumunition die Zivilbevölkerung

Streumunition trifft durch ihre Streuwirkung mit über 90 Prozent fast nur unschuldige Zivilist*innen und hinterlässt auch bis zu 40% Blindgänger. Die explosiven Kriegsreste wiederum können zu einer jahrzehntelangen Bedrohung werden. So wie in Laos, das im Vietnamkrieg von Millionen amerikanischer Streubomben getroffen wurde. Die kleinen explosiven Submunitionen werden immer wieder besonders Kindern zum Verhängnis, denn sie sind leicht und sehen aus wie leuchtend gelbe Dosen oder kleine metallisch schimmernde Bälle. 

Eigentlich eine Erfolgsgeschichte seit 2010

Mit dem Inkrafttreten am 1. August 2010 begann eine Erfolgsgeschichte: 1,5 Millionen Streumunitionen mit 180 Millionen Submunitionen wurden aus Armeebeständen vernichtet, große Flächen verseuchtes Land von den Resten von Streumunition befreit. Die vorbildlichen Regelungen der Konvention zu Opferhilfe führten zur Unterstützung vieler betroffener Menschen. Bis heute ist die Vertragsstaatengemeinschaft auf 112 Staaten angewachsen. Und der größte Erfolg: Die Einsätze gingen zunächst deutlich zurück. Wie schon Anti-Personenminen wurden Streubomben über die Unterzeichner hinaus für die überwiegende Zahl der Staaten zum Tabu. Selbst die USA, die den Vertrag nicht unterzeichnet haben, setzten sie seither nur noch einmal 2009 im Jemen ein. Keiner der 16 Staaten, die weiterhin Streubomben produzieren, sind Vertragsstaaten.