Die Internationale Kampagne zum Verbot von Landminen (ICBL) verurteilt angesichts aktueller Konflikte jeglichen Einsatz von Antipersonen-Minen aufs Schärfste. Außerdem warnt sie davor, sich vom Verbot dieser Waffen abzuwenden. „Jede Abkehr der Vertragsstaaten von den Grundsätzen des Vertrags ist inakzeptabel und ein Affront gegenüber den unzähligen Menschen, die durch diese schrecklichen Waffen Leben oder Gliedmaßen verloren haben. Das Verbot von Antipersonen-Minen muss auch in Zeiten von Krieg und Konflikten gelten“, sagt Dr. Eva Maria Fischer, Leiterin der politischen Abteilung von Handicap International Deutschland.
Die humanitäre Hilfsorganisation Handicap International ist eine der Gründungmitglieder der ICBL. Für den unermüdlichen Einsatz gegen Landminen hat die Internationale Kampagne für ein Verbot von Landminen (ICBL) 1997 den Friedensnobelpreis erhalten.
Die positiven Auswirkungen des Landminen-Verbotsvertrages:
- Ein deutlicher Rückgang der Zahl der Landminenopfer von etwa 25.000 pro Jahr im Jahr 1999 auf weniger als 5.000 im letzten Jahr
- Große Flächen wurden geräumt und können wieder produktiv genutzt werden. Mehr als 30 Länder sind minenfrei
- Die Vernichtung von mehr als 55 Millionen gelagerten Anti-Personenminen und die fast vollständige Einstellung der Produktion und des Transfers dieser Waffen
- Die Anerkennung der Rechte und Versorgung der Opfer von Landminen
Trotz dieser Errungenschaften gibt es nach wie vor große Herausforderungen. Der Konflikt in der Ukraine hat eine neue Bedrohung geschaffen, mit massiver neuer Kontamination durch Russland und Berichten, dass auch der Vertragsstaat Ukraine Anti-Personenminen eingesetzt haben soll. Jüngste Nachrichtenberichte deuten auch darauf hin, dass andere europäische Vertragsstaaten, die eine Bedrohung durch Russland befürchten, ihr Engagement für den Vertrag überdenken, obwohl sie rechtlich und moralisch zu dem Verbot verpflichtet sind.
Der Landminen-Verbotsvertrag:
Die Ottawa-Konvention verbietet Produktion, Einsatz, Weitergabe und Lagerung von Antipersonen-Minen und verpflichtet die Vertragsstaaten zu Entminung und Opferhilfe. Dazu gehören Programme zur Aufklärung über Minen und die Überwachung des Schutzes der Zivilbevölkerung in verminten Gebieten sowie die Betreuung, Rehabilitation und die soziale Wiedereingliederung von Minenopfern sowie die Hilfe bei der Minenräumung.