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HI bekräftigt: Die Gefährdung und der Missbrauch von Begünstigten ist inakzeptabel

Politische Kampagnenarbeit
International

Nach den Enthüllungen über das inakzeptable Verhalten von Mitarbeitenden humanitärer Organisationen bekräftigt HI, dass derartige Vorkommnisse unter keinen Umständen toleriert oder entschuldigt werden können.

HI hat gegenüber seinen Mitarbeitenden die Bedeutung des Schutzes der Begünstigten bekräftigt und darauf hingewiesen, dass es eine „Whistleblowing Policy“ gibt, mit der Übergriffe, Korruption oder andere Handlungen, die gegen die Regeln der Organisation verstoßen, angezeigt werden können.

Diese Regeln werden durch institutionelle Vorgaben festgelegt und definieren exakt den Handlungsrahmen, an den sich die Mitarbeitenden von HI zu halten haben. Die Grundsätze unserer Organisation zum Schutz von Begünstigten gegen Ausbeutung und sexuellen Missbrauch sind in den internen Netzwerken von HI abrufbar und hier in englischer und französischer Version zu finden. Dieses Regelwerk definiert Verhaltensweisen, die inakzeptabel sind und bei Nachweis bestraft werden. Die Vorschriften und Verhaltenskodizes gegen Ausbeutung und sexuellen Missbrauch werden durch eine Regelung zum Schutz von Kindern ergänzt, die Übergriffen vorbeugen soll. Zudem existieren Grundsätze unserer Organisation zum Thema Gender und zum Kampf gegen Betrug und Korruption. Diese verschiedenen Dokumente gelten für alle Mitarbeitenden der Organisation und ebenso für alle Partnerorganisationen. Jeder neue Mitarbeitende von HI verpflichtet sich bei der Einstellung zur Einhaltung dieser Regelungen.

Darüber hinaus wird HI in den nächsten Tagen einen Verhaltenskodex an seine Mitarbeitenden verteilen, der vor rund einem Jahr aufgesetzt wurde. Dieses an sämtliche Teams von HI weltweit gerichtete Dokument ist ein zentrales Element in der Umsetzung der Grundsätze unserer Organisation. Es zielt darauf ab, alle indirekten und direkten Begünstigten von HI sowie alle Gruppen, die mit Hilfsaktionen in Berührung kommen, zu beschützen; insbesondere Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderung und jede andere besonders schutzbedürftige Person.

HI hat zudem alle seine Mitarbeitenden (vor Ort, in den nationalen Vereinen und in der Zentrale) darauf hingewiesen, dass die „Whistleblowing Policy“  jedem Mitarbeitenden erlaubt, Handlungen zu melden, die gegen die Grundsätze der Organisation verstoßen, insbesondere im Falle von Missbrauch von Begünstigten.

Für alle Personen und Organisationen außerhalb von HI ist ein Online-Beschwerde-Tool auf Englisch und Französisch verfügbar.

In den nächsten Wochen wird HI alle Maßnahmen zum Schutz der Begünstigten und die „Whistleblowing Policy“  überprüfen, um ggf. Verbesserungen durchführen und die Effektivität dieser Maßnahmen stärken zu können.

16 Februar 2018
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