Interne Richtlinien
Externe Richtlinien
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Deutscher Spendenrat:
HI ist seit dem 1. September 2019 vorläufiges Mitglied des Deutschen Spendenrats. Damit unterwerfen wir uns den Transparenz-Standards und Regeln des Deutschen Spendenrats. Nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung 2020 wird uns das Spendenzertifikat und die Vollmitgliedschaft verliehen.
Der Deutsche Spendenrat e.V. ist heute der gemeinnützige Dachverband Spenden sammelnder gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Transparenz, Sicherheit, Glaubwürdigkeit, ethische Standards und Rechenschaft sind Stichworte, denen sich die Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. bis heute verpflichtet wissen. Der Deutsche Spendenrat e.V. setzt sich daher für die Stärkung von Transparenz und für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen im deutschen Spendenwesen ein. Dazu gehören u.a. auch die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Schaffung einheitlicher, klarer, verständlicher Rechnungslegungs- und Nachweispflichten für gemeinnützige Organisationen. Mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit den anderen Trägern im Bündnis für Gemeinnützigkeit ist z.B. das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) 2013 in Kraft getreten.

- VENRO:
Als Mitglied des Verbandes entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen (VENRO) sind wir dem „VENRO Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle“ verpflichtet und orientieren uns an der Handreichung „Ethik in Spendenmailings“ sowie dem Kodex zu Standards entwicklungspolitischer Öffentlichkeitsarbeit.


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift
- Gründungsjahr: Handicap International wurde 1982 in Frankreich gegründet, der deutsche Verein wurde 1998 gegründet.
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Handicap International e.V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke, der Hilfe für behinderte Menschen und der Entwicklungszusammenarbeit nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes München Abt. Körperschaften, Steuernummer 143/216/60259, vom 20.02.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger/-innen
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen